Allgemeine Geschäftssbedingungen (AGB)
1. Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt direkt bei wandernmiturs. Grundsätzlich in schriftlicher Form (E-Mail, Kontaktformular oder Post). Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Preise:
Die Preise verstehen sich pro Person in CHF und enthalten die Leistungen gemäss Ausschreibung. Wird eine Wanderung im Aufrag eines Kunden geplant, so sind: An- und Rückreise, Bergbahnen, Taxi, Mietausrüstung, Getränke, Zwischenverpflegungen nicht im Preis enthalten.
3. Bezahlung:
Die Honorare basieren auf den Empfehlungen des SWL (Verband Schweizer Wanderleiter)
Bei Tagestouren und Halbtagestouren erfolgt die Bezahlung per Überweisung im Voraus oder bar am Tourentag. Bei Mehrtagestouren und Tourenwochen hat die Bezahlung mindestens 10 Tage vor Beginn der Tour zu erfolgen.
4. Programmänderungen:
Wanderungen oder andere Aktivitäten finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte die Begehung einer Route aus Sicherheitsgründen nicht möglich sein, ist wandernmiturs bestrebt, ein gleichwertiges Alternativangebot anzubieten. Mit Ihrer Buchung erklären Sie sich damit einverstanden. Ferner ist wandernmiturs vorbehalten, das Programm auch unterwegs abzuändern.
5. Rücktrittsbedingungen:
Bei Rücktritt bis 10 Tage vor Beginn der Tour 50% des Preises. Bei 9 bis 0 Tage vor Beginn 100% des Preises. Der Rücktritt muss schriftlich mitgeteilt werden. Bricht ein Teilnehmer eine Tour frühzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird ein Ersatzteilnehmer vermittelt so fallen die Annullationskosten weg.
Wird eine Wanderung durch wandernmiturs wegen ungenügender Teilnehmerzahl oder auf Grund äusserer Bedingungen abgesagt, wird der bezahlte Betrag ohne Abzüge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Sicherheit:
Als Wanderleiter biete ich während der Tour grösstmögliche Sicherheit. Daher behalte ich mir das Recht vor, einzelne Kunden von der Wanderung auszuschliessen, das Programm abzuändern oder die Wanderung vorzeitig abzubrechen. Dies gilt gerade auch bei ungenügender Ausrüstung oder mangelnder körperlicher Verfassung einzelner oder mehrerer Kunden. In solchen Fällen kann keine Entschädigung verlangt werden.
7. Haftung:
Ein Restrisiko bleibt jedoch immer bestehen. Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmer diese Gefahren ausdrücklich und verzichten bezüglich dieses Restrisikos auf Schadenersatz- oder Haftungsansprüche. Dies betrifft auch Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von eigenem und Mietmaterial.
8. Versicherung:
Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Krankenversicherung sind Sache der Teilnehmer. Ich empfehle Ihnen den Gönnerbeitrag bei der REGA einzuzahlen sowie den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand:
Anwendbar ist das Schweizer Recht, Gerichtsort ist Burgdorf
wandernmiturs Februar 2021, Urs Thomas Hartmann